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   OLG Koblenz, 07.01.1998 - 1 W 607/97   

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OLG Koblenz, 07.01.1998 - 1 W 607/97 (https://dejure.org/1998,3400)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.01.1998 - 1 W 607/97 (https://dejure.org/1998,3400)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Januar 1998 - 1 W 607/97 (https://dejure.org/1998,3400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichwertigkeit des Streitwerts mit dem Wert des zu sichernden Anspruchs; Einführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Beweissicherung mit der Funktion einer vorweggenommenen Beweisaufnahme im späteren Hauptverfahren; Bemessung des Werts des selbstständigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundsätze für die Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 593
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01

    Streitwert; selbständigen Beweisverfahren

    Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem vollen Wert des zu sichernden Anspruches, also regelmäßig dem Wert der entsprechenden Hauptsache, und nicht lediglich nach einem Bruchteil davon (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rdn. 16, Stichwort: Selbstständiges Beweisverfahren; Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 3 Rdn. 115; OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1292; OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267, jeweils m.w.N.).

    Entscheidend ist daher für die Streitwertbestimmung nicht die subjektive Einschätzung des Antragstellers, sondern die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen; diesbezüglich kann im Einzelfall auch auf spätere, besser fundierte Erkenntnisquellen (u.a. Sachverständigengutachten) abgestellt werden (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267; OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1292; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, S. 827 ; jeweils m.w.N.).

    Mängel im Rahmen der Beweissicherung bestätigt haben (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 384; OLG Hamburg NJW-RR 2000, S. 827).

  • OLG Koblenz, 29.06.2000 - 15 W 375/00

    Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren

    In einem selbständigen Beweisverfahren auf Feststellung von Baumängeln und der für die Beseitigung erforderlichen Kosten (oder der Minderung) bemisst sich der Streitwert (Hauptsacheinteresse) nicht nach dem von dem Gutachter niedriger als vom Antragsteller festgestellten Mängelbeseitigungsaufwand (so OLG Koblenz, 12. Zivilsenat, Beschluss vom 1.9. 1999 12 W 1213/99), sondern nach dem aus den Angaben in der Antragsschrift erkennbaren Interesse des Antragstellers bei Verfahrenseinleitung (ebenso OLG Koblenz, 1. Zivilsenat, BauR 1998, 593; 5. Zivilsenat, BauR 1993, 250, und 3. Zivilsenat, Beschluss vom 3.1. 2000 - 3 W 829/99).

    Nach anderer Auffassung soll es für die Streitwertbemessung allein auf die Verfahrenseinleitung ankommen und nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, weil nach allgemeinen Wertgrundsätzen der Zeitpunkt der Antragstellung für die Streitwertbemessung maßgebend sei (vgl. z.B. OLG Bamberg, JurBüro 1998, 95; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 531; OLG München, BauR 1994, 408; OLG Koblenz, 1. Zivilsenat, BauR 1998, 593; 5. Zivilsenat, BauR 1993, 250 und 3. Zivilsenat, Beschluss vom 3. Januar 2000 - 3 W 829/99 -).

  • OLG Nürnberg, 19.08.1999 - 6 W 2673/99

    Gesamtstreitwert bei selbständigen Beweisverfahren

    Maßgebend ist dabei nicht das Ergebnis der Begutachtungen, sondern ausschließlich der Antrag, weil der Antragsteller selbst den Umfang der Prüfung und den Umfang der Beteiligung der von ihm genannten Antragsgegner bestimmt (vgl. OLG Koblenz, BauR 1998, 593 ; Jagenbusch/Kesselring in NJW 1999, 2412 m.w.N.; Schneider/Herget, Steitwertkommentar für den Zivilprozeß, 11. Aufl., Rdn. 4024 a).
  • OLG Braunschweig, 26.11.2002 - 8 W 76/02

    Festsetzung des Gegenstandswertes eines selbstständigen Beweisverfahrens;

    Denn insofern gilt, wie in allen anderen Verfahren auch, dass sich der Streitwert nicht an dem Maß des Obsiegens und Unterliegens der Parteien bemisst (vgl. OLG Frankfurt, BauR 1997, 518; OLG Celle, OLG R 1996, 142; OLG Koblenz BauR 1998, 593).
  • OLG München, 10.06.2003 - 13 W 1577/03

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Die überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte stellt ferner auf die Streitwertangabe im Zeitpunkt der Antragstellung ab (z. B. OLG München, BauR 94, 408; OLG Koblenz, JurBüro 1998, 267; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 531; weitere Nachweise bei Wirges, JurBüro 1997, 565).
  • OLG Naumburg, 05.03.1999 - 7 W 8/99

    Änderung der Streitwertfestsetzung für ein in den Hauptprozess übergegangenes

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  • OLG Koblenz, 02.04.2004 - 10 W 240/04

    Gegenstandswert des selbständigen Beweisverfahrens zur Mängel- und

    (OLG Koblenz JurBüro 1998, 267 = BauR 1998, 593 = OLGR 1998, 204 und MDR 1993, 287 = NJW-RR 1993, 1085 f.; Senatsbeschluss vom 11.5.2002 - 10 W 49/02 - VersR 2003, 131; Zöller/Herget, ZPO Kom., 21. Aufl. § 3 Stichwort Selbständiges Beweisverfahren m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.01.2003 - 17 W 271/02

    Festsetzung des Gegenstandswerts für selbständiges Beweisverfahren;

    Der Senat folgt damit nicht der Auffassung, wonach der Gegenstandswert sich ausschließlich nach dem das Verfahren einleitenden Antrag und den dort zugrundegelegten Wertangaben richten soll (vgl. OLG Hamm OLGR 1996, 203; OLG Koblenz BauR 1998, 593; OLG Bamberg OLGR 1998, 282; OLGR 1999, 295; OLGR 1999, 203).
  • OLG Koblenz, 11.05.2002 - 10 W 49/02

    Bestimmung des Gegenstandswerts

    Das Gericht hat nach Einholung eines Gutachtens den richtigen Hauptsachewert bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers festzusetzen (OLG Koblenz - 1 W 607/97 - JurBüro 1998, 267; - 14 W 232/92 - MDR 1993, 287; - 5 W 503/92 - Zöller/Herget, ZPO Kom., 21. Aufl. § 3 Stichwort Selbständiges Beweisverfahren m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 10.12.2004 - 10 W 803/04

    Gegenstandswertbestimmung im selbständigen Beweisverfahren wegen Mängeln eines

    Auf der anderen Seite kommt es auch nicht darauf an, welches Ergebnis die Beweissicherung gehabt hat, insbesondere welche Mängel nach dem Gutachten des Sachverständigen vorliegen und welche nicht (OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Januar 1998, 1 W 607/97, juris KORE 556709800 JurBüro 1998, 267).
  • OLG Köln, 21.09.1998 - 11 W 54/98
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